Jahresabschluss einer GmbH: Was ist zu beachten?

Jahresabschluss

Auch für kleine Firmen und Unternehmen gilt, sie müssen einen Jahresabschluss vorlegen und wenn es sich um eine kleine GmbH handelt, dann muss das bis zum 30. November eines Jahres geschehen. Wichtig ist aber nicht nur das Datum, sondern auch das Timing, denn die Gesellschafterversammlung muss rechtzeitig informiert werden und der Jahresabschluss muss korrekt vorliegen.

Die Gesellschafter müssen den Jahresabschluss prüfen und wenn alles zur Zufriedenheit ist, dann müssen sie dem Jahresabschluss nur noch zustimmen. Aber auf was muss im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss einer GmbH geachtet werden, was ist besonders wichtig?

Die Feststellung des Jahresabschlusses

Es ist die Aufgabe des Geschäftsführers der GmbH, den Gesellschaftern den Jahresabschluss vorzulegen. Um den Jahresabschluss anzunehmen, reicht eine einfache Mehrheit der Gesellschafter, aber der Bericht über den Jahresabschluss muss nicht zwingend den Gesellschaftern vorgelegt werden, auch ein anderes Gremium kann über den Jahresabschluss entscheiden. Ein Beirat kann den Abschluss ebenso annehmen wie auch ein Gesellschaftsausschluss und wenn es sich um eine GmbH handelt, die einen Aufsichtsrat hat, dann muss dieser Aufsichtsrat den Jahresabschluss prüfen und sein Ergebnis anschließend den Gesellschaftern mitteilen.

Liegt der Jahresabschluss vor, dann haben die Gesellschafter acht Monate Zeit, den Jahresbericht zu bewerten. Handelt es sich um eine kleine GmbH, dann beträgt die Frist sogar elf Monate, eine Verlängerung ist aber durch den Gesellschaftervertrag ausgeschlossen.

Kann der Jahresabschluss geändert werden?

Nicht jeder Jahresabschluss wird sofort und ohne Änderungsvorschläge angenommen. Wenn die Gesellschafter einen bereits geprüften Jahresbericht ändern möchten, dann muss dieser zwei Wochen später zu einer Nachtragsprüfung noch einmal vorgelegt werden. Wird der Jahresbericht dann angenommen, dann müssen die Geschäftsführer der GmbH ihn noch unterschreiben. Alle, die noch keine allzu große Erfahrung mit dem Jahresabschluss einer GmbH haben, sollten sich sehr genau informieren, zum Beispiel bei der Steuerkanzlei Woellke in München, und auch eine praktische Linkliste zu Steuer-/Gründerthemen kann sehr hilfreich sein.

Rechtzeitig einladen

Der Geschäftsführer ist nicht nur für den korrekten Jahresabschluss zuständig, er muss auch dafür sorgen, dass die Gesellschafter rechtzeitig eingeladen und alle relevanten Fristen eingehalten werden. Die Frist für die Einladung zur Gesellschafterversammlung beträgt eine Woche, vorausgesetzt der Gesellschaftervertrag sieht keine andere Frist vor. Um die Fristen einhalten zu können, sollte der Geschäftsführer wie folgt rechnen:

  • Bei einer kleinen GmbH gilt der 30. November als letzter möglicher Termin für den Jahresabschluss und die Einladungen müssen bei einer Zustellungszeit von zwei Tagen spätestens am 20. November an die Gesellschafter verschickt werden.
  • Bei einer mittleren oder auch großen GmbH gilt: Der letzte mögliche Termin ist der 31. August, die Einladungen für die Gesellschafter muss der Geschäftsführer also spätestens am 23. August auf den Weg schicken.

Neben der pünktlichen Zustellung der Einladungen muss sich der Geschäftsführer auch über die Tagesordnung Gedanken machen und hier muss ebenfalls eine Frist eingehalten werden. Alle Gesellschafter müssen spätestens drei Tage bevor die Gesellschafterversammlung zusammenkommt, die Tagesordnung einsehen können.

Fazit

Ein Jahresabschluss ist ein Muss bei jeder GmbH und es ist sehr wichtig, dass alle Fristen, die diesen Termin betreffen, auch eingehalten werden. Werden die Fristen nicht eingehalten, dann wird das immer als eine grobe Pflichtverletzung gewertet.

Vorheriger Beitrag
Steuerparadies Denkmalimmobilie
Nächster Beitrag
Finanzkompass 2015: Was machen die Deutschen mit ihrem Geld?