Mehrwertsteuerangabe im Online-Shop Pflicht?

Mehrwertsteuerangabe im Online-Shop Pflicht? 1

Auf jeden Artikel, der gekauft wird, schlägt der Staat die Mehrwertsteuer auf. Was im stationären Handel selbstverständlich ist, war bei Online-Käufen und Verkäufen lange eine Art Grauzone.

Seit dem 1. Juli 2021 hat sich die Europäische Gemeinschaft auf neue Regeln geeinigt, wie die Mehrwertsteuer im Online-Handel gehandhabt werden muss. Damit soll vor allem der Handel zwischen den einzelnen EU-Staaten deutlich vereinfacht werden.

Die Regeln für den „elektronischen“ Handel

Die EU hat ein „Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel“ beschlossen, um den Handel über Grenzen hinweg einfacher zu gestalten. Die ersten Entwürfe für dieses Paket gab es bereits 2017, jedoch erst 2021 wurde eine Regelung gefunden, wann in der EU, welcher Mehrwertsteuersatz erhoben werden muss.

Während sich bei den Käufen im Inland nichts verändert hat, sieht es bei Verkäufen im Ausland schon etwa anders aus. Hier hat sich die EU auf einen sogenannten Schwellenwert von 10.000 Euro Umsatz pro Jahr ins EU-Ausland geeinigt.

Diese Zahl bezieht sich aber nur auf die Verkäufe von privaten Personen. Falls der jährliche Umsatz jedoch über dem Schwellenwert liegt, dann gibt es wieder unterschiedliche Regeln.

Kleinunternehmer sind nicht betroffen

Von den Auswirkungen des Pakets für den elektronischen Handel nicht betroffen sind dagegen Kleinunternehmer, die im Internet etwas verkaufen, sie müssen auch weiterhin von ihrer Kundschaft keine Mehrwertsteuer verlangen oder diese ausweisen.

Gemeint sind damit die Händler, die nicht auf den Betrag von 10.000 Euro im Jahr kommen. Das Ganze gilt auch dann, wenn die Waren ins EUAusland verkauft werden.

An einem Beispiel lässt sich das gut erklären:

Ein Händler mit einem Online-Shop für Wohnaccessoires mit Sitz in Deutschland verkauft eine Vase an einen Kunden in Österreich. Dieser Kunde zahlt für seine Vase den in Deutschland gültigen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, obwohl in seinem Land der Steuersatz bei 20 Prozent liegt. Der Händler selbst gibt aber den in Deutschland gültigen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bei seinem Finanzamt an.

Was passiert bei einem höheren Jahresumsatz

Wer mehr als 10.000 Euro im Jahr mit den Produkten aus seinem Online-Shop umsetzt, für den gilt seit dem 1. Juli 2021 ein neues Verfahren.

Während sich bei den Verkäufen innerhalb Deutschlands nichts ändert, müssen die Händler bei Kunden aus dem EU-Ausland den Mehrwertsteuersatz erheben, der im Land des Kunden gültig ist.

Um das Ganze für die Händler einfacher zu gestalten, reicht es in der Regel aus, wenn neben den Preisen steht, dass sie „inklusive Mehrwertsteuer“ sind.

Komplizierter wird es bei Käufen auf Rechnung. Hier ist es besser, einen erfahrenen Steuerberater oder Anwalt zu fragen, welcher Mehrwertsteuersatz auf der Rechnung angegeben werden muss.

Der praktische Mehrwertsteuer-Rechner

Mit einem Mehrwertsteuer-Rechner oder kurz MwSt.-Rechner, ist es kein Problem, schnell und einfach Netto zu Brutto oder umgekehrt zu berechnen. Um den MwSt.-Rechner zu nutzen, ist es erforderlich, zuerst den Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Landes, etwa Österreich, Deutschland oder Schweiz, in den Rechner einzutragen. Soll ein Betrag umgerechnet werden, dann wird entweder der Betrag der Mehrwertsteuer in Euro oder der jeweilige Bruttobetrag inklusive der Mehrwertsteuer angegeben. Die anderen beiden Beträge werden dann automatisch vom MwSt.-Rechner ausgerechnet.

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