Gründungszuschuss beim Arbeitsamt beantragen – so geht’s richtig

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Lieber selbstständig als ständig arbeitslos – so denken immer mehr Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt für sich keine Chance sehen. Viele wollen sich selbstständig machen, aber genauso viele haben Angst vor der großen finanziellen Belastung, die die Selbstständigkeit mit sich bringt. Was Arbeitslose, die den Weg in die Selbstständigkeit wagen, aber oftmals nicht wissen: Es gibt einen sogenannten Gründerzuschuss vom Arbeitsamt, der beantragt werden kann. Wird dieser Gründungszuschuss bewilligt, dann ist die Finanzierung eines eigenen Unternehmens nicht mehr ganz so schwer.

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By Jonathan Velasquez

Was genau ist ein Gründungszuschuss?

Auf einen Gründungszuschuss haben alle diejenigen einen Anspruch, die mindestens einen Tag lang von der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld bezogen haben. Allerdings bekommen nur die Arbeitslosen einen Zuschuss, die ALG I erhalten haben, alle, die unter die Hartz IV Regelung fallen, haben keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Ebenfalls ausgenommen sind Arbeitslose, die nach einer kurzzeitigen Beschäftigung die nicht länger als ein halbes Jahr gedauert hat, ALG I bekommen haben. Das ist zum Beispiel bei Schauspielern der Fall, die ein kurzzeitiges Engagement hatten.

Seit einer Neuregelung aus dem Jahre 2012 besteht kein Recht auf den Gründungszuschuss, die Arbeitsämter können nach Ermessen entscheiden, ob sie den Zuschuss vergeben oder eben nicht. Wichtig ist es, dass die geplante Selbstständigkeit von einer kompetenten Stelle auch als tragfähig eingestuft wurde. Zu diesen Stellen gehören unter anderem die Industrie- und Handelskammer, die Berufsverbände, Geldinstitute, aber auch Rechtsanwälte und Steuerberater. Wenn beispielsweise die Handelskammer der Meinung ist, dass das neue Unternehmen Erfolg haben könnte, dann steigen die Chancen, dass auch das Arbeitsamt den Gründungszuschuss bewilligt. Allerdings ist dieser Service nur selten kostenlos zu haben, in der Regel werden Gebühren zwischen 50,- und 100,- Euro fällig.

Welche Unterlagen müssen für einen Gründungszuschuss vorgelegt werden?

Um einen Gründungszuschuss zu bekommen, muss eine Reihe von Dokumenten beigebracht werden. Ein Businessplan ist ein Bestandteil der Unterlagen, außerdem müssen ein Lebenslauf, der Nachweis über die Qualifikation, ein Finanzierungsplan sowie ein Rentabilitätsplan dabei sein. Nicht zu vergessen die Bestätigung von fachlicher Stelle, dass das neue Unternehmen voraussichtlich erfolgreich sein wird. Sind alle Unterlagen eingereicht, dann kann es passieren, dass das Arbeitsamt den zukünftigen Unternehmer oder Geschäftsinhaber dazu auffordert, entsprechende Seminare zu besuchen. Das ist häufig der Fall, wenn das Amt nicht von der geforderten Qualifikation des Antragstellers überzeugt ist.

Erst wenn diese Seminare zum Beispiel in Buchhaltung erfolgreich abgeschlossen werden, dann wird auch der Gründungszuschuss bewilligt. Alle, die von sich aus ihre Arbeit gekündigt haben, bekommen eine Sperrfrist, bevor das Arbeitslosengeld gezahlt wird. Diese Sperrfrist spielt bei der Vergabe des Gründungszuschusses keine Rolle.

Da es sich beim Gründungszuschuss um eine Kann-Leistung handelt, die rechtlich nicht eingeklagt werden kann, fragen sich viele, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Es lohnt sich, denn alleine 2011 wurden 128.000 Neuunternehmer bezuschusst.

Die Selbstständigkeit kann ein Ausweg aus der Arbeitslosigkeit sein. Wer durch den Gründungszuschuss die Finanzierung seines Unternehmens ein wenig voran treiben will, der sollte alle erforderlichen Unterlagen beibringen und ein wenig Geduld mitbringen.

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