Was tun gegen Mobbing im Büro?

Chef

Es gibt in Deutschland kein Mobbing-Schutzgesetz, so wie in Spanien oder Frankreich der Fall ist. Aber Mobbing ist in Deutschland strafbar und kann angezeigt werden. Allerdings ist es für den Gemobbten nicht immer so einfach, die Mobbing-Handlungen nachzuweisen. Deshalb wird Mobbing-Opfern geraten, ein Mobbing-Tagebuch zu führen, um die schikanierenden Handlungen zu dokumentieren.

Rechtlich gesehen spricht man von Mobbing, wenn ein Mitarbeiter von seinen Kollegen oder seinem Vorgesetzten systematisch und über einen längeren Zeitraum unterschwellig bloß gestellt wird. Der unterschwellige Konflikt verläuft für die Betroffenen oft so ab, dass die konfliktbelastete Situation in keiner Aussprache bzw. Versöhnung mit Kollegen und Vorgesetzten endet. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall, wenn die psychische Belastung der täglichen Konfliktsituation auf die Gesundheit des Mitarbeiters schlägt. Daneben entsteht eine berufliche Ausgrenzung, sodass die täglichen Aufgaben nur mit großer Mühe erledigt werden können.

Zudem wird der Konflikt zwischen Kollegen oder Vorgesetzten von vielen Betroffenen in den ersten Phasen gar nicht als Mobbing wahrgenommen. Dazu kommt, dass Selbstzweifel und die Frage, was man selber falsch macht, die Strukturen von Mobbing im Büro verschleiern.

Wie können Sie gegen Mobbing vorgehen?

Es gibt rechtliche Wege, um das Mobbing im Büro zu bekämpfen. Arbeitgeber und der Betriebsrat sollten über den Fall informiert werden. Wenn seitens dieser Parteien keine konkrete Hilfe und Handlung gegen den Mobbing-Zustand vorgenommen werden, kann eine Strafanzeige aufgesetzt werden. Diese bewirkt beim Arbeitgeber oft, dass dieser den Konflikt als dringlich einstuft und weitere Schritte gegen das Problem vornimmt. Denn der Arbeitgeber steht in Deutschland in der Pflicht, sich um das Wohl seiner Mitarbeiter zu kümmern, sie vor psychischer Belastung zu schützen und Gesundheit, Ehre sowie das Persönlichkeitsrecht zu bewahren. Geschieht das nicht, kann gerichtlich gegen den Fall vorgegangen und auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt werden.

Checkliste für Mobbing-Fälle

Beim Mobbing im Büro  ist es für den Betroffenen oftmals sehr schwierig zu definieren, ob er gemobbt wird. Merkmale, die für diesen Konflikt auf dem Arbeitsplatz sprechen, sind Diskriminierung und Anfeindungen. Der Gemobbte befindet sich in einer unterlegenen Position und stellt das Opfer dar. Als Betroffener erlebt man regelmäßig Beleidigungen, Anschreien und Verspottung. Kritik wird persönlich und nicht sachlich getätigt. Des Weiteren bleiben arbeits-notwendige Informationen vorenthalten und Gespräche werden abgeblockt.

Weitere Elemente, die juristisch zu Mobbing zählen sind unbegründete Abmahnungen, Versetzungen und Kündigungen, üble Nachrede, sexuelle Belästigung und Körperverletzung, Beleidigungen, der Entzug von Aufgaben oder gezielte Arbeitsüberlastung. Einzelne dieser Handlungen werden rechtlich nicht als Mobbing definiert. Es muss ein System und eine Kontinuität hinter den Handlungen stecken, damit man von Mobbing im Büro reden kann.

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