Warum Sie Ihre Umschuldung jetzt in Angriff nehmen sollten!

Altkredite umschulden

Wer vor vielen Jahren einen oder sogar mehrere Ratenkredite zu deutlich höheren Zinssätzen abgeschlossen hat, ärgert sich jetzt über aktuelle Kreditangebote, die zu einem Bruchteil des Zinssatzes angeboten werden. Seit das Zinsniveau auf den Nullpunkt gesunken ist, hört man von allen Seiten immer wieder die Empfehlung, seine laufenden Altkredite umzuschulden. Doch wann ist eine Umschuldung bestehender Kredite tatsächlich sinnvoll?

Bei einer Umschuldung werden Kreditverbindlichkeiten, die vor Jahren zu einem höheren Zinssatz aufgenommen wurden, von einem günstigeren Umschuldungskredit abgelöst. Die meisten Kreditarten können problemlos umgeschuldet werden – vom Dispositionskredit über Konsumentenkredite bis hin zur Baufinanzierung. Bei zweckgebundenen Krediten wie dem Autokredit muss im Einzelfall geprüft werden, in wie weit sich die Umschuldung lohnt  und ob eine Ablösung oder Zusammenfassung mit anderen Ratenkrediten ohne weiteres möglich ist. Dennoch ist es ratsam, alle seine Kreditverbindlichkeiten einmal auf Umschuldungsmöglichkeiten hin prüfen zu lassen. Kreditvergleichsseiten im Internet können sehr hilfreich sein, um sich einen ersten Überblick über aktuelle Konditionen und Anbieter zu verschaffen. Seriöse Finanzberater können Kreditnehmer, die eine Umschuldung beabsichtigen, sogar kostenlos beraten und anschließend aus einem großen Portfolio an Kreditprogrammen das Angebot ermitteln, das am besten zur Situation des Kreditnehmers passt.

Die Vorteile einer Kreditumschuldung:

  1. Kosten reduzieren

Das Ziel einer Umschuldung ist in der Regel die Reduzierung der Gesamtkosten. Hier kommen mehrere Effekte zum tragen. Zum einen können die Kosten alleine durch das niedrigere Zinsniveau gesenkt werden. Vor einigen Jahren waren Ratenkredite mit einem Zinssatz von 2% fast schon utopisch, damals galt ein Zinssatz von 7% bereits als günstig. Ein weiterer Spareffekt ergibt sich aus der geringeren Restschuld und Laufzeit. Wer beispielsweise bereits die Hälfte seiner ursprünglichen Kreditsumme getilgt hat, schließt jetzt einen Umschuldungskredit nur in Höhe der Restschuld mit einer deutlich kürzeren Laufzeit ab. Die kürzere Laufzeit wirkt sich wiederum positiv auf den Zinssatz aus.

  1. Monatsrate senken

Daneben möchten viele Kreditnehmer durch eine Umschuldung ihre monatlichen Belastungen deutlich senken. Das kann mit der Senkung der Gesamtkreditkosten einhergehen, muss aber nicht. Wenn beispielsweise ein Teil des Einkommens plötzlich von heute auf morgen wegfällt, kann eine entsprechende Reduzierung der Monatsrate durch einen Umschuldungskredit mit deutlich längerer Laufzeit notwendig und auch sinnvoll sein. Da der Zinssatz bei längerer Laufzeit und niedrigerer Bonität entsprechend höher ist als bei kurzer Laufzeit und ausgezeichneter Bonität, können die Gesamtkreditkosten unter Umständen auf dem gleichen Niveau bleiben. Dennoch ist dem Kreditnehmer durch die deutlich niedrigere Rate, die seiner aktuellen finanziellen Belastbarkeit angepasst wurde, geholfen.

  1. Bonität verbessern

Wer gleichzeitig mehrere Kredite durch einen günstigeren Umschuldungskredit ablöst, erreicht nicht nur eine Kostensenkung und/oder Ratenreduzierung, sondern muss statt mehrere Gläubiger jetzt nur noch einen Gläubiger bedienen und bringt damit wieder Ordnung in seine Finanzen. Alle diese Faktoren wirken sich positiv auf den Bonitätsscore aus.

Auch wenn die Vorteile klar auf der Hand liegen, sollte ein Kreditnehmer dennoch nicht überstürzt handeln. Zunächst sollte in Erfahrung gebracht werden, wie hoch das Sparpotential durch die Kredit Umschuldung tatsächlich ist und ob sich eine Umschuldung demnach rentiert. Als Grundregel gilt: Je höher die Restschuld ist, je länger der Altkredit noch läuft und je höher die Differenz zwischen dem alten und neuen Zinssatz ist, desto mehr lohnt sich das Kredit umschulden. Praktische Online-Umschuldungsrechner können eine gute Hilfe sein, um die Kreditkosten des Altkredites denen des Umschuldungskredites gegenüberzustellen.

Nicht außer Acht gelassen werden dürfen bei der Berechnung des Sparpotentials die „Strafgebühren“, die durch die vorzeitige Ablösung gegebenenfalls anfallen. Als Ausgleich für die entgangenen Zinserträge dürfen Banken eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditnehmer verlangen. Im Juni 2010 ist eine neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten. Demnach dürfen Banken für Kredite, die nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, nur noch eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von maximal 1% der Restschuld berechnen. Beträgt die restliche Laufzeit des Kredites weniger als 12 Monate, so darf der Kreditgeber sogar nur max. 0,5% der Restschulden verlangen. Wer seinen Kredit vor diesem Stichtag abgeschlossen hat, sollte prüfen, welche Regelung laut Kreditvertrag gilt. Verlangt die Bank unverhältnismäßig hohe Strafgebühren, sollten Kreditnehmer noch einmal Kontakt zu ihrem Gläubiger aufnehmen. Häufig kommen Banken ihren Kunden, insbesondere wenn diese noch weitere Produkte bei der Bank in Anspruch nehmen, entgegen oder unterbreiten sogar ein vergleichbares Umschuldungsangebot.

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