Leicht wird das dem Staat sicher nicht fallen. Es werden Mehrkosten in Milliardenhöhe erwartet, zudem auch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nun mehr Geld für ALG II-Empfänger fordern.
Ein damals arbeitsloser Jurist, jetzt wieder berufstätig, reichte 2009 Klage ein. Zu diesem Zeitpunkt bezog er Hartz-IV-Leistungen. Bisher war es nämlich unmöglich als Arbeitsloser zu einer GKV zu wechseln. Der Jurist musste seine laufende Privatversicherung mit über 207 Euro alleine bezahlen. Einen Zuschuss erhielt er nur in der gleichen Höhe wie gesetzlich Versicherte.
Zwischenzeitlich gab es einige Urteile von Sozialgerichten genau zu diesem Sachverhalt. Jedoch ist mit der jetzigen Entscheidung ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts gefällt worden. Es stellte endgültig fest, dass eine Krankenversicherung zum Existenzminimum gehöre. Die Regelung zu den Differenzzahlungen wurden damals von der Regierung offen gelassen, da es zu keiner Einigung hierüber kam. Jetzt steht fest, dass ein ausreichender Krankenversicherungsschutz zum in der Verfassung garantierten Existenzminimum gehört.
Nach diesem Grundsatzurteil meldet sich jetzt der GKV-Spitzenverband. Die Vorstandschefin Doris Pfeiffer dringt auf deutlich höhere Zahlungen der Jobcenter ebenfalls für die gesetzlich Versicherten ALG II-Empfänger.