In Gebieten mit Ärztemangel sollen die niedergelassenen Mediziner von den üblichen Einbußen des Honorars ausgenommen werden, wenn es eine Höchstzahl an Patienten gibt in den Praxen, die überschritten wird. Mitspracherechte bei der Planung für die medizinische Versorgung werden den Bundesländern eingeräumt. Allerdings blieb bei den Planungen wieder einmal mehr die Finanzierung offen.
Absurd oder einfallsreich? In Ballungsräumen mit Überversorgung von Ärzten soll es im Gegensatz zu der Regelung bei ländlichen Unterversorgungsgebieten finanzielle Anreize zu Praxisschließungen geben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen sogar bei einer ärztlichen Überversorgung die Gelegenheit haben, Praxen aufzukaufen. Etwaige Nachfolger eines Mediziners, der in den Ruhestand geht, sollen dann mit den bevorstehenden Verbesserungen in die ländlichen Gebiete kommen, hofft man.
Sobald Rösler einen entsprechenden Gesetzesvorschlag einreicht, könnte ihn der Bundestag noch in diesem Jahr verabschieden.