Denkmalimmobilien: Worauf sollte beim Kauf achten?

Denkmalimmobilie

Nicht jeder möchte in einem nagelneuen Einfamilienhaus wohnen, viele suchen heute nach einer ganz besonderen Immobilie, die nicht jeder hat. Ein alter Leuchtturm kann eine solche Immobilie sein, aber auch ein Schwimmbad, ein ehemaliger Bahnhof, eine Brauerei oder eine frühere Fabrik.

Im Trend sind Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, doch wer sich für eine solche denkmalgeschützte Immobilie interessiert, der sollte sich im Vorfeld gründlich über die Vor- und Nachteile informieren.

Was ist bei einem Baudenkmal zu beachten?

Wer aus einem ehemaligen Gefängnis schicke Eigentumswohnungen oder aus einer Fabrik coole Lofts machen möchte, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass das nicht einfach von heute auf morgen geht, denn Immobilien die denkmalgeschützt sind, wollen ganz besonders behandelt werden.

Experten der Immobilienbranche rechnen mit einem Zeitraum von bis zu vier Jahren, die zwischen dem Kaufvertrag und der Fertigstellung vergehen können. Wer ein Baudenkmal kauft, um später selbst darin zu wohnen oder wer es vermieten möchte, der muss auf jeden Fall Geduld mitbringen.

Der Grund für diesen langen Zeitraum ist, dass die Behörden viele Auflagen machen. Das beginnt schon beim Anstrich der Fassade, denn der Besitzer der denkmalgeschützten Immobilie darf eventuell nicht seine Lieblingsfarbe wählen, sondern muss die Farbe nehmen, die das Gebäude ursprünglich einmal hatte.

Auch die Fenster können zu einem Problem werden, denn nicht immer sind moderne Isolierfenster erlaubt. Wer eine Terrasse oder einen Balkon haben möchte, der muss damit rechnen, dass diese Sonderwünsche vom Amt für Denkmalpflege abgelehnt werden. Ein Knackpunkt ist auch die Gebäudesanierung unter energetischen Gesichtspunkten, die sehr selten genehmigt wird.

Das Wohnhaus als Museum

Die Denkmalschutzauflagen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und es kann passieren, dass der neue Besitzer die uralten Fenster oder auch Zinnen und Türmchen so belassen muss, wie sie ursprünglich waren. Es ist sogar schon vorgekommen, dass das Amt für Denkmalpflege von den Besitzern eines Hauses verlangt hat, dass 25 % des Gebäudes als Museum genutzt werden muss. In einem Baudenkmal, das als normales Wohnhaus für die Familien gedacht war, ist diese Auflage kaum zu erfüllen. Auf dieser Seite gibt es mehr interessante Informationen zum Thema denkmalgeschützte Bauwerke.

Kaum jemand, der eine denkmalgeschützte Immobilie kauft, will sie von Grund auf verändern, im Gegenteil, die meisten kaufen sich ein Haus, gerade weil es einen historischen Charme hat und dieser Charme auch erhalten bleiben soll. Die Behörden haben jedoch ihre klar formulierten Auflagen und Gesetze, die in erster Linie besagen, dass ein Baudenkmal geschützt, erhalten, gepflegt und nicht selten auch wissenschaftlich erforscht werden soll.

Schikanen beim Kauf von Baudenkmälern

Nur wenige Unternehmen in Deutschland haben sich auf historische Bauwerke spezialisiert und sie vermitteln Baudenkmäler bundesweit. Diese Unternehmen wissen nur zu gut, wie viel Ärger eine denkmalgeschützte Immobilie bereiten kann, auch wenn die Behörden nicht müde werden zu behaupten, dass sie keinen, der sich für ein Baudenkmal entscheidet, schikanieren oder Steine in den Weg legen wollen.

Fazit

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen möchte, der ist immer gut beraten, sich vor dem Kauf zu informieren, ob das Haus nach der Sanierung immer noch seinen Wünschen und Vorstellungen entspricht.

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